Schülerbericht:
Am 27.01.06 kam
Herr Mörbitz von der Organisation „die Brücke“ an unsere Schule. „Die
Brücke“ ist eine Einrichtung für straffällige Jugendliche.
Wir arbeiteten mit
ihm einen ganzen Straffall durch von der Tat bis zur Strafe, wobei ein
Jugendlicher eine Jacke in einem Laden gestohlen hat. Es beginnt mit der
Anzeige bei der Polizei, die von dort aus an die Staatsanwaltschaft und an
das Jugendamt geht. Dann muss sich der Staatsanwalt entscheiden, ob er den
Fall weiter verfolgt oder fallen lässt. Wenn die Strafverfolgung weiter
geht, bekommen der Richter, das Jugendamt und der Täter eine Vorladung zum
Hauptverfahren.
Es gibt 3 Arten von
Verurteilungen:
1.
Weisungen, z.B.: Sozialdienst
oder Hausverbote
2.
Zuchtmittel, z.B.: Arrest
3.
Gefängnis: mindestens 6 Monate
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Die „Brücke“ stellt
z.B. fest, ob die sozialen Verhältnisse Einfluss auf die Straftat des
Täters gehabt haben und prüft, ob es besser wäre, die Jugendlichen eine
Weile aus ihrem Umfeld herauszuholen und kann die Täter beraten.
Bei den Weisungen
greift die Brücke ein. Sie prüft, ob z.B. die Sozialstunden eingehalten
und ordentlich erledigt werden. Für die Jugendlichen ist es gut, dass es
diese Organisation gibt, weil die meisten kein großes Vertrauen zu den
Polizisten haben und zu Hause auch nicht immer eine Vertrauensperson
haben. Die Angestellten der Brücke kümmern sich um die Täter und helfen
ihnen ein geregeltes Leben zu finden.
Ein neues Projekt,
an dem die Brücke beteiligt ist, sind der so genannte "Teen-Court". Das
ist ein kriminalpädagogisches Schülerprojekt, bei dem die jugendlichen
Täter sich einer Art Jugendlichengericht stellen.
Ina
und Eva |