Kinderuni:

Was tut das Jugendamt für die Kinder? - Teil I

06.11.2007


Nach der ersten Runde im Sommer war für unsere Zeitungsredaktion klar: Über die Kinderuni wollten wir weiter berichten. Und wir hatten Glück. Nicht alle Redakteure können jedes Mal dabei sein, aber wenn sie sich abwechseln und ihren Presseausweis vorzeigen, dürfen jeweils drei von den Neuen zusammen mit unserem „alten Hasen“ Silas an der Kinderuni teilnehmen.

Vier Vorlesungen gibt es im Wintersemester aus den Fachbereichen Recht,  Mediengeschichte, Astronomie, Physik. Silas, Kathleen, Shari und Chiara haben Fotos gemacht und und bei der Vorlesung mitgeschrieben.

 

Vom Jugendamt hat sicher schon jeder einmal etwas gehört – aber was sind eigentlich Aufgaben des Jugendamtes? Prof. Dr. Tobias Fröschle hat bereits auf der Internetseite der Kinderuni etwas darüber geschrieben. Dort könnt ihr auch nachlesen, was er früher gemacht hat. Er liest heute noch Kinderbücher, zum Beispiel über ganz besondere Kaninchen!

 
     
 

Hier zunächst der Bericht von Silas:

     

 

Also, um erst einmal etwas klarzustellen:

Eltern sind dazu da, um sich um ihre Kinder zu kümmern. ...vielleicht nicht nur das, aber sie müssen sich um sie kümmern und sie versorgen.

Für Eltern müssen Kinder an erster Stelle stehen, sonst läuft etwas falsch. (Voraussetzung ist natürlich, dass man Kinder hat!) Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber, dass alles gut läuft in Familien.

   

Rechte

Kinder haben Rechte!

Das ist ja wohl klar. Aber leider sehen das nicht alle Eltern so.

 

Was kann man machen bei Problemen?  

Wenn Probleme in der Familie auftreten, dann spricht man miteinander darüber. Meistens tut man das direkt mit den Eltern. Wenn aber Eltern den Kindern keine Rechte geben wollen, geht das eigentlich nicht so gut.

   

 

 

Aus diesem Grund gibt es Telefonnummern, wo man anrufen kann. Dann meldet sich jemand, mit dem man über alles reden kann.  

Aber es gibt natürlich auch das Jugendamt. Zu dem kann man auch kommen mit seinen Problemen. Allerdings müssen es schon ernstere Themen sein: also nicht, wenn man sich beschweren will, dass man von den Eltern um acht Uhr in Bett geschickt wird oder dass man  Fernsehverbot hat, sofort zum Jugendamt rennen!

   
 

Was sind solche ernsteren Themen?

 

Es gab schon einmal den Vorfall, dass ein Kind mit dem Gartenschlauch verprügelt worden ist. Manche Eltern trinken aber auch den ganzen Tag Alkohol und liegen dann  betrunken auf der Couch. In solchen Fällen muss das Jugendamt eingreifen und die Kinder in seine Obhut nehmen. Den Eltern wird dann vielleicht das Sorgerecht genommen.

   

Ein Kind gehört aber zur Familie, deshalb muss der Staat den Eltern erst einmal Hilfe anbieten. Wenn es gar nicht  anders geht, darf das Jugendamt das Kind erst wegnehmen. Das Kind müsste dann in ein Kinderheim oder vielleicht in eine Pflegefamilie – wenn sich eine findet. Ein Kind kann aber auch um eine Obhut bitten.

   
Hilfen des Jugendamtes sind zum Beispiel:

 

  • Erziehungsberatung

  • Soziale Gruppenarbeit     

  • Betreuungshelfer

  • Vollzeitpflege

  • Heimerziehung

  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

  • ...

  

   
Meine Meinung über das Fach Recht:

Es ist also wichtig, dass es das Jugendamt gibt, damit es den Kindern gut geht. Ich habe nämlich einmal in der Zeitung gelesen, dass ein Baby nicht versorgt wurde und dann verhungert ist. Zugleich waren die Hunde in der Familie sehr gut gefüttert.

   
Meinung über die Vorlesung:

Ich fand die Vorlesung sehr toll und lehrreich, aber sie war auch für Kinder anstrengend. Man musste sich sehr konzentrieren, weil die Gesetze sehr kompliziert geschrieben sind. Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, dass nicht so viele Kinder sich selbst für ihre Rechte einsetzen. Das sollte man einmal der Kinderkommission im Bundestag schreiben.

Obwohl der Stoff so trocken ist, hat der Professor das Beste daraus gemacht. Ich bin schon gespannt auf die nächste Vorlesung!

 
Etwas ganz Wichtiges in der Vorlesung war dieses Zeichen:   

§

Der so genannte Paragraph!!!

Der Begriff Paragraph stammt aus dem Griechischen und bedeutet das „Danebengeschriebene“. In der deutschen Sprache wird als Paragraphenzeichen „§“ verwendet. Geht es um mehr als einen Paragraphen, werden zwei Paragraphenzeichen nebeneinander gestellt: „§§“.

   

 

 

   

       

     Silas

Danke an die Siegener Zeitung für drei Bildvorlagen