Kinderuni

Kinderrechte, Teil 2

Bericht vom 6.11.07

 


     

Außer Silas waren auch mehrere Mädchen aus der 5. Klasse in der Kinderuni. Hier ist der Beitrag von Kathleen:

     

 

Wir waren am 06.11.2007 in der Kinderuni Siegen am Haardterberg.

 

Das Thema der Vorlesung lautete: Was tut das Jugendamt für die Kinder? Vorgetragen wurde sie von Prof. Dr. Tobias Fröschle.

 

Wir haben uns natürlich gefragt:

 

Was tut das Jugendamt denn eigentlich  für uns?   Und das wurde uns dann in den 45 Minuten von Prof. Fröschle erklärt.

 

 

 

 

Wir haben in dieser Vorlesung viel über Rechtsordnung gelernt, z.B  über Prinzipien, Normen und die Rechtswirklichkeit. Prinzipien sind keine genauen Angaben. Prinzipien werden zu Normen, indem man sie in Gesetze gießt.

 

Beispiele:

1. Alle Kinder haben Grundrechte. In der UNO (Un-Kinderrechtskonvention) werden diese für die Kinder dieser Welt vertreten. Eine gute Übersetzung findet man hier ...

 

 

 

 

2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht der Eltern.

 

Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass Kinder das Recht haben, sich in allen Situationen zu äußern.

 

Und jetzt kommt das Jugendamt ins Spiel:

Wenn die Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern, dann  ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind in Obhut zu nehmen.

 

 

 

 

Festgelegt ist das im Sozialgesetzbuch: §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,

§1666 (BGB) Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und §42 (SGB) Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

 

Das Jugendamt kann aber auch zunächst den Eltern helfen. Die Regeln dafür findet man unter

  • §28 Erziehungsberatung

  • §29 Sozialgruppenarbeit

  • §30 Erziehungsbeistand

Bei all den vielen Paragraphen musste man in der Vorlesung gut aufpassen und mitschreiben!

 

 

 

Bericht Kathleen, Fotos: Kathleen, Chiara, Shari und Silas