Außer Silas waren auch mehrere
Mädchen aus der 5. Klasse in der Kinderuni. Hier ist der Beitrag von
Kathleen:
Wir waren am 06.11.2007 in der Kinderuni
Siegen am Haardterberg.
Das Thema der Vorlesung lautete: Was tut
das Jugendamt für die Kinder? Vorgetragen wurde sie von Prof.
Dr. Tobias Fröschle.
Wir haben uns natürlich gefragt:
Was tut das Jugendamt denn eigentlich
für uns? Und das wurde uns dann in den 45 Minuten von Prof.
Fröschle erklärt.
Wir haben in dieser Vorlesung viel über
Rechtsordnung gelernt, z.B über Prinzipien, Normen und die
Rechtswirklichkeit. Prinzipien sind keine genauen Angaben.
Prinzipien werden zu Normen, indem man sie in Gesetze gießt.
Beispiele:
1. Alle Kinder haben Grundrechte. In der
UNO (Un-Kinderrechtskonvention) werden diese für die Kinder
dieser Welt vertreten. Eine gute Übersetzung findet
man
hier ...
2. Pflege und Erziehung der Kinder sind
das Recht der Eltern.
Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass
Kinder das Recht haben, sich in allen Situationen zu äußern.
Und jetzt kommt das Jugendamt ins
Spiel:
Wenn die Eltern sich nicht um ihre Kinder
kümmern, dann ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet,
ein Kind in Obhut zu nehmen.
Festgelegt ist das im Sozialgesetzbuch: §8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
§1666 (BGB) Gerichtliche Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls und §42 (SGB) Inobhutnahme von Kindern und
Jugendlichen
Das Jugendamt kann aber auch zunächst den
Eltern helfen. Die Regeln dafür findet man unter
§28 Erziehungsberatung
§29 Sozialgruppenarbeit
§30 Erziehungsbeistand
Bei all den vielen Paragraphen musste man
in der Vorlesung gut aufpassen und mitschreiben!
Bericht Kathleen,
Fotos: Kathleen, Chiara, Shari und Silas