Kernlehrplan Englisch


Revision des Lehrplans

Stand: Februar 2009

Inhaltsangabe:

1.    Allgemeine Vorgaben

2.  Vorgaben zur Leistungsbewertung

     2.1. Leistungsbewertung Sek. I

     2.2. Leistungsbewertung Sek. II

3.  Lehrplan je Jahrgang und Kurs von Klasse 5-10

4.  Lehrplan Sek. II Jg. 11, letzter Stand

5.  Aktueller Sek. II Lehrplan Jg. 12 und 13


 1. Allgemeine Vorgaben

Ausgehend von den Ergebnissen der letzten Studientage und Fachkonferenzen gelten für die Arbeit im Englischunterricht folgende Grundsätze: 

  1. Hausaufgaben sind ein notwendiger Bestandteil des Englisch-Unterrichts. Sie sollen in regelmäßiger Weise verbindlich ab Klasse 7 eingefordert werden. In den Klassen 5 und 6 sollen die SchülerInnen darauf vorbereitet werden.
  2. Parallel in den Jahrgängen unterrichtende Kollegen müssen Unterrichtsinhalte und deren zeitlichen Takt abstimmen. Absprachen sind unabdingbar und Parallelarbeiten auf einer gemeinsamen Bewertungsgrundlage sind  mindestens ab Klasse 7 wünschenswert.
  3. Die Zeitvorgaben für die effektive Dauer von Klassenarbeiten müssen eingehalten werden. D.h. ab Klasse 6 sind diese time-limits einzuführen. Ab Klasse 7 gelten diese für die E-Kurse verbindlich, für die G-Kurse sind sie anzustreben.
  4. Die Arbeitsanweisungen in Klassenarbeiten sind auf Englisch zu geben. Ab Ende der Klasse 5 sollen bereits überwiegend keine deutschen Arbeitsanweisungen und Erläuterungen mehr gegeben werden.
  5. Für die Jg. 9 und 10 gilt Folgendes: alle E-Kurse schreiben parallele Arbeiten. Die D-Stream Klasse erhält zusätzliche Aufgaben in Form eines Additums oder Übungen auf einem differenzierteren Niveau.
  6. Die Klassenarbeiten müssen zunehmend einen größeren Anteil an eigener Textproduktion enthalten. Das Hörverstehen muss als Testform in Klassenarbeiten Berücksichtigung finden. Die schriftliche Textproduktion soll ab Klasse 7 deutlich stärker gewichtet werden.    
  7. Die SchülerInnen sollen an längere, authentische Texte gewöhnt werden, ebenso wie an das selbstständige Umgehen mit komplexen Arbeitsanweisungen.
  8. Die jeweiligen Ergebnisse der zentralen Prüfungen und Tests (Zentraler Lernstand/Vera 8; ZAP 10, Zentralabitur) müssen in der Fachkonferenz evaluiert und eventuelle Folgerungen in dem Lehrplan aktualisiert werden.
  9. Grundlage für den Englischunterricht an der GEE ist das Lehrwerk English G21. Bei Bedarf müssen ggf. Zusatzmaterialien hinzugezogen werden, um den individuellen Bedürfnissen der SchülerInnen (z.B. bei der Vorbereitung einer Abschlussprüfung) gerecht zu werden.

 



Jg5-6

 

LP Englisch 5.pdf

LP Englisch 6.pdf

VereinbarungenJg5und6.pdf


Jg7-8

 

LP Englisch 7 EK.pdf

LP Englisch  7 GK.pdf

LP Englisch 8 GK.pdf

Jg8EKursLehrplan.pdf (in Bearbeitung)

VereinbarungenJg7und8.pdf


Jg9-10

Jg9EKursLehrplan.pdf

Jg9GKursLehrplan.pdf

JG10EundGKursLehrplan.pdf

VereinbarungenJg9und10En.pdf


Aktueller Sek II Lehrplan Jg. 12 und 13

SekIIAbi07.pdf


Archiv: Schulinterner Lehrplan

auf Grundlage des neuen Kernlehrplans

 Stand: Mai 2005

Allgemeine Vorgaben

Auf Grundlage der Ergebnisse vom Studientag am 31.05.2005 wurden folgende Maßnahmen als verbindliche Vorgaben von der FK Englisch beschlossen:

  1. Hausaufgaben sind ein notwendiger Bestandteil des Englisch-Unterrichts. Sie sollen in regelmäßiger Weise verbindlich ab Klasse 7 eingefordert werden. In den Klassen 5 und 6 sollen die SchülerInnen darauf vorbereitet werden.
  2. Parallel in den Jahrgängen unterrichtende Kollegen müssen Unterrichtsinhalte und deren zeitlichen Takt abstimmen. Absprachen sind unabdingbar und Parallelarbeiten auf einer gemeinsamen Bewertungsgrundlage sind  mindestens ab Klasse 7 wünschenswert.
  3. Die Zeitvorgaben für die effektive Dauer von Klassenarbeiten müssen eingehalten werden. D.h. ab Klasse 6 sind diese time-limits einzuführen. Ab Klasse 7 gelten diese für die E-Kurse verbindlich, für die G-Kurse sind sie anzustreben.
  4. Die Arbeitsanweisungen in Klassenarbeiten sind auf Englisch zu geben. Ab Ende der Klasse 5 sollen bereits überwiegend keine deutschen Arbeitsanweisungen und Erläuterungen mehr gegeben werden.
  5. Für die Jg. 9 und 10 gilt Folgendes: alle E-Kurse schreiben parallele Arbeiten. Die D-Stream Klasse erhält zusätzliche Aufgaben in Form eines Additums oder Übungen auf einem differenzierteren Niveau.
  6. Die Klassenarbeiten müssen zunehmend einen größeren Anteil an eigener Textproduktion enthalten. Das Hörverstehen soll als Testform in Klassenarbeiten Berücksichtigung finden. Die schriftliche Textproduktion soll ab Klasse 7 deutlich stärker gewichtet werden.     
  7. Die SchülerInnen sollen an längere, authentische Texte gewöhnt werden, ebenso wie an das selbstständige Umgehen mit komplexen Arbeitsanweisungen.
  8. Das Förderkonzept soll dafür genützt werden, bereits in der Unterstufe gezielt die leistungsfähigeren SchülernInnen zu fordern und fördern.