Kernlehrplan
Englisch
Revision des Lehrplans
Stand: Februar 2009
Inhaltsangabe:
1.
Allgemeine Vorgaben
2.
Vorgaben zur
Leistungsbewertung
2.1. Leistungsbewertung Sek. I
2.2. Leistungsbewertung Sek. II
3.
Lehrplan je Jahrgang und
Kurs von Klasse 5-10
4.
Lehrplan Sek. II Jg. 11,
letzter Stand
5.
Aktueller Sek. II
Lehrplan Jg. 12 und 13
1.
Allgemeine Vorgaben
Ausgehend von den Ergebnissen der letzten Studientage
und Fachkonferenzen gelten für die Arbeit im Englischunterricht folgende
Grundsätze:
- Hausaufgaben sind
ein notwendiger Bestandteil des Englisch-Unterrichts. Sie sollen in
regelmäßiger Weise verbindlich ab Klasse 7 eingefordert werden. In den
Klassen 5 und 6 sollen die SchülerInnen darauf vorbereitet werden.
- Parallel in den
Jahrgängen unterrichtende Kollegen müssen Unterrichtsinhalte und deren
zeitlichen Takt abstimmen. Absprachen sind unabdingbar und
Parallelarbeiten auf einer gemeinsamen Bewertungsgrundlage sind
mindestens ab Klasse 7 wünschenswert.
- Die Zeitvorgaben
für die effektive Dauer von Klassenarbeiten müssen eingehalten werden.
D.h. ab Klasse 6 sind diese time-limits einzuführen. Ab Klasse 7 gelten diese für die
E-Kurse verbindlich, für die G-Kurse sind sie anzustreben.
- Die
Arbeitsanweisungen in Klassenarbeiten sind auf Englisch zu geben. Ab
Ende der Klasse 5 sollen bereits überwiegend keine deutschen
Arbeitsanweisungen und Erläuterungen mehr gegeben werden.
- Für die Jg. 9 und
10 gilt Folgendes: alle E-Kurse schreiben parallele Arbeiten. Die
D-Stream Klasse erhält zusätzliche Aufgaben in Form eines Additums oder
Übungen auf einem differenzierteren Niveau.
- Die
Klassenarbeiten müssen zunehmend einen größeren Anteil an eigener
Textproduktion enthalten. Das Hörverstehen muss als Testform in
Klassenarbeiten Berücksichtigung finden. Die schriftliche Textproduktion
soll ab Klasse 7 deutlich stärker gewichtet werden.
- Die SchülerInnen
sollen an längere, authentische Texte gewöhnt werden, ebenso wie an das
selbstständige Umgehen mit komplexen Arbeitsanweisungen.
- Die jeweiligen
Ergebnisse der zentralen Prüfungen und Tests (Zentraler Lernstand/Vera
8; ZAP 10, Zentralabitur) müssen in der Fachkonferenz evaluiert und
eventuelle Folgerungen in dem Lehrplan aktualisiert werden.
- Grundlage für den
Englischunterricht an der GEE ist das Lehrwerk English G21. Bei Bedarf
müssen ggf. Zusatzmaterialien hinzugezogen werden, um den individuellen
Bedürfnissen der SchülerInnen (z.B. bei der Vorbereitung einer
Abschlussprüfung) gerecht zu werden.
Jg5-6
LP Englisch
5.pdf
LP Englisch 6.pdf
VereinbarungenJg5und6.pdf
Jg7-8
LP Englisch
7 EK.pdf
LP Englisch
7 GK.pdf
LP Englisch 8 GK.pdf
Jg8EKursLehrplan.pdf (in Bearbeitung)
VereinbarungenJg7und8.pdf
Jg9-10
Jg9EKursLehrplan.pdf
Jg9GKursLehrplan.pdf
JG10EundGKursLehrplan.pdf
VereinbarungenJg9und10En.pdf
Aktueller Sek II Lehrplan Jg. 12 und 13
SekIIAbi07.pdf
Archiv:
Schulinterner Lehrplan
auf
Grundlage des neuen Kernlehrplans
Stand:
Mai 2005
Allgemeine Vorgaben
Auf Grundlage der
Ergebnisse vom Studientag am 31.05.2005 wurden folgende Maßnahmen als
verbindliche Vorgaben von der FK Englisch beschlossen:
- Hausaufgaben sind
ein notwendiger Bestandteil des Englisch-Unterrichts. Sie sollen in
regelmäßiger Weise verbindlich ab Klasse 7 eingefordert werden. In den
Klassen 5 und 6 sollen die SchülerInnen darauf vorbereitet werden.
- Parallel in den
Jahrgängen unterrichtende Kollegen müssen Unterrichtsinhalte und deren
zeitlichen Takt abstimmen. Absprachen sind unabdingbar und
Parallelarbeiten auf einer gemeinsamen Bewertungsgrundlage sind
mindestens ab Klasse 7 wünschenswert.
- Die Zeitvorgaben
für die effektive Dauer von Klassenarbeiten müssen eingehalten werden.
D.h. ab Klasse 6 sind diese time-limits einzuführen. Ab Klasse 7
gelten diese für die E-Kurse verbindlich, für die G-Kurse sind sie
anzustreben.
- Die
Arbeitsanweisungen in Klassenarbeiten sind auf Englisch zu geben. Ab
Ende der Klasse 5 sollen bereits überwiegend keine deutschen
Arbeitsanweisungen und Erläuterungen mehr gegeben werden.
- Für die Jg. 9 und
10 gilt Folgendes: alle E-Kurse schreiben parallele Arbeiten. Die
D-Stream Klasse erhält zusätzliche Aufgaben in Form eines Additums oder
Übungen auf einem differenzierteren Niveau.
- Die
Klassenarbeiten müssen zunehmend einen größeren Anteil an eigener
Textproduktion enthalten. Das Hörverstehen soll als Testform in
Klassenarbeiten Berücksichtigung finden. Die schriftliche Textproduktion
soll ab Klasse 7 deutlich stärker gewichtet werden.
- Die SchülerInnen
sollen an längere, authentische Texte gewöhnt werden, ebenso wie an das
selbstständige Umgehen mit komplexen Arbeitsanweisungen.
- Das Förderkonzept
soll dafür genützt werden, bereits in der Unterstufe gezielt die
leistungsfähigeren SchülernInnen zu fordern und fördern.