Richtlinien zur Nutzung digitaler Endgeräte an der Gesamtschule Eiserfeld
Das Ziel der Gesamtschule Eiserfeld ist die Bildung und Erziehung von jungen Menschen zu verantwortungsbewussten und sozial handlungsfähigen Mitgliedern einer digitalisierten und demokratisch-pluralistischen Gesellschaft.
Das beinhaltet neben der Unterstützung von Lernprozessen durch digitale Endgeräte und der Förderung des kritischen Gebrauchs von digitalen Medien auch transparente und verbindliche Regeln, die die exzessive, mitunter missbräuchliche Nutzung von beispielsweise Smartphones einschränken.
Die Schulkonferenz der Gesamtschule Eiserfeld hat daher folgende Richtlinien beschlossen:
Richtlinien zur Nutzung digitaler Endgeräte an der Gesamtschule Eiserfeld (stand Juni 2025)
Kurzgefasst bedeuten diese Richtlinien, dass während der Unterrichtsstunden und in den kleinen Pausen die private Nutzung von digitalen Endgeräten verboten ist. In den Klassen- und Kursräumen sind Handy-Garagen. Ausschließlich die Lehrkraft erlaubt die Herausnahme zu unterrichtlichen Zwecken.
Die Nutzung kann für die einzelnen Abteilungen folgendermaßen zusammengefasst werden.
Abteilung I | Verbot der privaten Nutzung auf dem gesamten Schulgelände „Am Hengsberg“ wie gehabt. Nutzung nur zu unterrichtlichen Zwecken. Anrufe bei den Eltern nur noch im Sekretariat unter Aufsicht. |
Abteilung II | Ausschließlich in der Zeit des offenen Angebotes (also zwischen 12:25 und 13:10 Uhr) und nur auf dem Außengelände der Schule, und zwar auf den Schulhöfen zwischen B-, C-, und D-Trakt, ist die private Nutzung erlaubt. Die kleinen Pausen sollen zur Erholung genutzt werden. |
Abteilung III | Während der Freistunden und dem SLZ ausschließlich in den ausgewiesenen Räumen. In der Zeit von 12:25 bis 13:10 Uhr (s. Abteilung II) |
Die Erziehungsberechtigten erreichen ihre Kinder im Notfall über die Sekretariate:
0271 303148 0 (Talsbachstraße, Jahrgänge 8 bis Q2) oder
0271 8095888 0 (Am Hengsberg, Jahrgänge 5 bis 7)