HANDLUNGSGRUNDSÄTZE FÜR DEN DISTANZUNTERRICHT AN DER GEE

[2021-01-08 SCHULLEITUNG] Die folgenden Grundsätze basieren auf der Schulmail vom 07. Januar 2021, den daran angehängten Handreichungen und den Ergebnissen der Schulleitungssitzung vom 8.1.21.
(s. die letzte Landesmail und Regelungen für Schulen vom 11. bis 31. Januar 2021 | Bildungsportal NRW)

Ab Montag gilt:…

  1. Der Unterricht findet im Grundsatz nach dem derzeitigem Stundenplan statt

  2. Der Schultag beginnt für alle (!) um 8.00 Uhr in Präsenz vor dem Bildschirm. Die FachlehrerInnen, die in der ersten Stunde eingesetzt sind, kontrollieren dabei die Anwesenheit, indem sie deutliche Präsenz am Mikrofon und vor der Kamera einfordern.
    Anders als im Frühjahr sind unsere SchülerInnen jetzt benotungsrelevant verpflichtet, am Distanzlernen teilzunehmen. Das klappt auch in den allermeisten Fällen recht ordentlich, aber eben nicht immer gleich gut. Formal sind besonders Sie als Eltern hier in der Pflicht (noch eine!) Ihre Kinder dazu anzuhalten. Stellen wir fest, dass für längere Zeit ein/e SchülerIn sich „abseilt/untertaucht“, so hat dies die üblichen Noten- und Disziplinarfolgen!
    Wir akzeptieren selbstverständlich zunächst technische Probleme (kein Rechner, kein Netzzugang o.ä.) und werden uns redlich um Abhilfe bemühen (s. Punkt 8!). Falls aber das WLAN allmorgendlich erst nach dem Aufstehen um 10 oder 11 funktioniert, ist unser Verständnis wenig wohlwollend (s. Punkt 7).

  3. Die SchülerInnen und auch die LehrerInnen sollten auf keinen Fall den kompletten Schultag vor dem Bildschirm verbringen. Das geht einfach nicht und ist für die Kinder auch unzumutbar.
    Neben dem obligatorischen Anteil an Live-Unterricht muss auch genügend Raum für offene Projektarbeit, Wochenpläne, ausgelagerte Gruppenarbeit und Langzeitaufgaben vorhanden sein.
  4. Die Koordination der schwierigen Aufgabe, eine vernünftige Mischung aus Präsenzunterricht vor dem Bildschirm und eigenständiger Arbeit zu gestalten, übernehmen die Klassenteams (alle LehrerInnen, die in einer Klasse unterrichten). Hier muss die richtige Balance zwischen kurz- und langfristigem Lernen, zwischen Freiheit und Kontrolle und zwischen Anleitung und Selbstständigkeit entsprechend der Jahrgangsstufe gefunden werden. Bedenken Sie bitte, wir müssen innerhalb einer Lerngruppe rund 30 Einzelinteressen und Einzelfähigkeiten gerecht werden – auch im Distanzlernen. Man kann auch da als Schule nicht jeden wünschenswerten Anspruch erfüllen.

  5. Alle KollegInnen führen digitale Phasen (!) in ihrem Unterricht durch. Ein ausschließliches Arbeiten mit zugeschickten Arbeitsblättern ist kein qualitativer Distanzunterricht, ein ständiges digitales Arbeiten digital aber auch nicht!
    Vertrauen Sie hier bitte ruhig auf das pädagogische Können unseres Kollegiums, für das ich mich verbürge! Es wird sicher nicht alles gleich hyperoptimal anlaufen, aber wir wissen schon, was wir tun und bemühen uns um das Leistbare – auf beiden Seiten, SuS und LuL. Unser Kollegium hat sich in Gänze seit März im Umgang für den Distanzunterricht mit dem Programm Microsoft Teams fortgebildet (s. mehrfache Homepageberichte). Auch alle SchülerInnen haben kostenlosen Zugang dazu und arbeiten ja größtenteils auch schon seit Monaten damit. Auch der digitale Übungstag diente diesem jetzt vorliegenden und auch zu erwartenden Ernstfall. Das sollte also kein unüberwindliches Problem darstellen, zumindest sind die Grundlagen nachhaltig gelegt.
    Ermöglicht haben dies unsere zahlreichen IT-Freaks, aber vor allem Herr Hütter, Herr Dorweiler, Herr Jung, Herr Kara u.a. und als technischer IT-Chef Herr Wunderlich. Ihnen gilt mein ganz besonderer Dank!

  6. Im Jahrgang 5/6 gibt es ein – vom Land gewollt nur notfallmäßigesBetreuungsangebot für angemeldete Kinder. Einige Förderkinder werden von ihren Inklusionshelfern in der Schule betreut. Darüber hinaus sollten sich keine SchülerInnen längere Zeit in der Schule aufhalten. Auch LehrerInnen sollten nur in Ausnahmefällen das Schulgebäude betreten. Die Ansteckungsgefahr ist gerade angesichts der neuen Virusvariante stets gegeben!

  7. SchülerInnen, die auf den üblichen Kommunikationswegen nicht erreichbar sind, werden jeweils am Freitag den Abteilungsleitungen gemeldet. Wir richten einen „Suchdienst“ ein, der intensiv versuchen wird, Kontakt aufzunehmen. Wir bemühen uns darum, niemanden in der Pandemiezeit zu verlieren! Auch da können Sie uns beim Wort nehmen.

  8. Ein kleiner Lichtblick: in der kommenden Woche werden die vom Land gratis zur Ausleihe zur Verfügung gestellten I-Pads für die SchülerInnen ausgeliefert.
    Bedenken Sie aber dabei, es stehen für alle Kinder nur 90 Geräte zur Verfügung.

  9. Die Leistungsbewertung für die Halbjahreszeugnisse findet auf der Basis der bisherigen Leistungen im 1. Schulhalbjahr statt. In der Notengebung muss berücksichtigt werden, dass es sich hier keineswegs um ein normales Halbjahr handelt! Dazu ein Auszug aus der Handreichung zum Distanzunterricht im Anhang der Schulmail vom 7. Januar 2021:

     „Die Frage nach der Bewertung und Prüfungsrelevanz der Aufgaben, die die Lehrerinnen und Lehrer während der Zeit des Distanzlernens stellen, sollte allen Beteiligten transparent und klar kommuniziert werden. Dadurch wird u.a. verhindert, dass Lernprozesse und sozial-emotionale Beziehungen durch unnötigen Leistungsdruck belastet werden. Auch wenn die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, die Aufgaben zu erledigen, sollte ihnen kein Nachteil daraus entstehen, wenn sie dies in ihren individuellen Situationen nicht in dem Maße schaffen, wie es ihnen vielleicht im Präsenzunterricht möglich wäre. Lehrende sind daher angehalten, mit Augenmaß und größtmöglichem Wohlwollen zu handeln. Ein einfaches und pragmatisches Vorgehen besteht darin, schlechte oder nicht (rechtzeitig) erbrachte Leistungen zunächst als Anlass zu verstehen, gezielt beratend und unterstützend aktiv zu werden, und Leistungen nur dann zu bewerten, wenn sie – auch relativ zur individuellen Bezugsnorm – besonders gut sind. (Originaltext der Rundmail, markiert von uns)