Modifizierte Corona-Vorschriften

[2020-08-31 JÜNG] Liebe Eltern, die Landesregierung hat die Corona-Regeln für Schulen ab dem 1.9.2020 (vorläufig) modifiziert. Die wichtigste Änderung ist die Abschwächung der bisherigen unbedingten Maskenpflicht im Unterricht.  Konkret hat sich aber nur wenig gegenüber unserem bisherigen Vorgehen geändert. Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen, worauf wir bereits seit Monaten Wert legen bzw. was wir ohnehin im Vorfeld für dieses Schuljahr beschlossen haben:

  1. Kranke Kinder dürfen nicht in die Schule! Dazu hat das Ministerium heute ein für alle Eltern bzw. Schulen verbindliches Ablaufdiagramm auf seiner Homepage veröffentlicht:
    https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung
  2. Wir achten wie bisher im Interesse der gesamten Schulgemeinde sehr auf die Einhaltung dieser Vorgaben. Sie dienen einerseits der Gesundheit Andererseits sollen sie im tatsächlichen Fall einer Coviderkrankung die Schließung kompletter Jahrgänge oder gar der gesamten Schule verhindern.
  3. Wir bitten auch alle Eltern bei Meldung einer Erkrankung eines Kindes zu überlegen, ob es nicht besser ist, die Geschwisterkinder für ein oder zwei Tage zuhause zu lassen. Bedenken Sie, dass Ansteckungen auch innerhalb der Familie zeitverzögert erfolgen!
    SchülerInnen, die Erkrankungssymptome zeigen, müssen und werden wir im Rahmen dieser Maßnahmen wie bisher von Ihnen abholen lassen.Wir bedauern dieses Vorgehen natürlich, sehen es aber als alternativlos an.
  4. Die generelle Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ist ab morgen zwar aufgehoben! Das bedeutet aber, dass die Maske weiterhin auf dem gesamten Schulweg, dem Schulgelände, im Schulgebäude bis zum Sitzplatz im Klassenraum getragen werden muss.
    Eine Ausnahme bedeutet der Verzehr von Speisen und Getränken in den Pausen. Dazu darf die Maske selbstverständlich abgenommen werden, aber eben nur dazu und in angemessener zeitlicher Länge. Der Verzehr einer Brezel dauert i.d.R. keine 20 oder 50 Minuten.
    Allerdings müssen wir deutlich betonen, dass das bei fast allen SchülerInnen seit Wiederaufnahme des Unterrichts gut funktioniert und wir gehen auch weiterhin von so einem vorbildlichen Verhalten aus.
  5. Wir haben bereits vor den Ferien (also ohne Kenntnis der allg. Maskenpflicht im August) nach einhelliger Zustimmung d.d. Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz in der Schulkonferenz einen Beschluss gefasst, der besagt, dass auf Verlangen einer Lehrkraft zeitweise und/oder in bestimmten Unterrichtssituationen (Gang zur Tafel, Referate, Museumsgänge o.ä.) die Masken auch weiterhin im Unterricht aufgesetzt werden sollen.
    Warum? Wir haben einige wenige KollegInnen, die aufgrund ernsterer Vorerkrankungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Attest erhalten würden. Sie wollen jedoch auch weiterhin unterrichten, allerdings nur mit der Maskenpflicht im Unterricht. Zudem ist das Tragen in bestimmten unterrichtlichen Zusammenhängen (s.o.) einfach auch zum Selbstschutz sehr sinnvoll!
    Unsere rechtliche Handhabe ist hier, das muss ich zugeben, etwas begrenzt. Wir hoffen da aber auf ein Agreement mit den Lerngruppen. Andernfalls ist mit dem Ausfall weiterer Lehrkräfte zu rechnen. Wie immer gilt also auch hier: mit Augenmaß miteinander umgehen!
  6. Die Freiwilligkeit der Arbeitsstunden bleibt auch weiterhin voll erhalten! Sie hat mit der Maskenpflichtaufhebung absolut nichts zu tun.
    Warum? Die Bussituation wird d.d. Flatterende entspannter, der Ganztag (also die lange Phase der Ansteckungsmöglichkeit in der Schule) verkürzt und das Betreuungsverhältnis LehrerIn pro Schülerzahl wird ganz klar verbessert.
  7.  Im unterrichtlichen Umgang mit Sammlungsgegenständen (NW, HW, TC, MU, KU usw.) muss schulseits (also durch LuL`) auf Oberflächendesinfektion geachtet werden. In den Naturwissenschaften (etwa Chemie) werden Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt. Das Desinfizieren der Tische in jedem Raum zu Stundenbeginn/ende (Ausnahme: 1. Stunde) ist Vorschrift.
  8. Das Lüften der Räume ist eminent wichtig. Im Moment stellt das Unterrichten bei geöffneten Fenstern kein Problem dar. Spätestens nach den Herbstferien sieht das aber völlig anders aus. Ggfs. muss (dann) der Unterricht alle 20 oder 30 Minuten unterbrochen werden, damit eine Stoßlüftung (ALLE Fenster öffnen, nach Möglichkeit Durchzug) erfolgen kann.

Wir hoffen sehr, dass aufgrund all dieser Vorschriften und Einschränkungen eine durch Corona bedingte Schließung der Schule oder gar eine ernstere Erkrankung von Personen vermieden werden kann. Die vor uns liegende Herbst- und Winterzeit wird ganz sicher für niemanden einfach werden und mit häufiger angepassten Regelungen ist zu rechnen.
Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir diese Situation mit auch weiterhin vereinten Kräften gemeinsam überstehen werden.

Zunächst verbleibe ich mit besten Grüßen

Ihr Werner Jüngst, Schulleiter GEE