Straffällig geworden – und dann?

clip_image002[ 10.06.13 M. Huelle] Mutproben und gelegentlicher Leichtsinn gehören zum Kindes- und Jugendalter dazu – aber manch einer scheint bei der einen oder anderen Mutprobe über die Stränge zu schlagen und mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. So führen das „Frisieren“ des Mofas oder der Diebstahl von Ohrringen, Halstüchern und co. doch meist zu mehr Ärger und Konflikten, als viele Kinder und Jugendliche zunächst annehmen.

Um sich über die straf- und erziehungsrechtlichen Möglichkeiten der Jugendgerichts-hilfe zu informieren, haben sich am vergangenen Donnerstag die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 und des Pädagogik LKs 12 unter der Leitung von Frau Meinhardt in der Bibliothek der Gesamtschule Eiserfeld eingefunden.

Peter Mörbitz, Geschäftsführer der Siegener Brücke e.V., informierte die inter-essierten und zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer über die Jugendgerichtshilfe, das Jugendstrafgesetz und die zahlreichen Aufgabenfelder des als gemeinnützig anerkannten Vereins der Strafrechtspflege.

Mithilfe vieler anschaulicher Beispiele über Straftaten im Siegener Raum wurden den Schülerinnen und Schülern die verschiedensten Delikte und die strafrechtlichen Konsequenzen geschildert. Besonders bei den weniger gravierenden Fällen kann die Siegener Brücke die Weisungen übernehmen, den Jugendlichen die Konsequenzen ihres Verhaltens aufzeigen und ihnen weiterhelfen.

Besonders interessant ist etwa die Möglichkeit, dass Opfer und Täter unter Mediation der Brücke in Kontakt treten und einen Vergleich aushandeln können. Mörbitz betonte, dass die jugendlichen Täter sich oft zum ersten Mal Gedanken darüber machen, was sie mit ihrer Tat beim Opfer angerichtet haben und dass vor allem die Opfer ihre Ängste besser verarbeiten können.

Im Rahmen der Aufklärung über die Aufgabenfelder der Siegener Brücke wurden die Schülerinnen und Schüler auch über das Kriminalpädagogische Schülerprojekt Siegen informiert. Daran können Schülerinnen und Schüler teilnehmen, wenn sie zuvor ein Seminar absolvieren. Unter Anwesenheit eines Polizisten oder eines Mitarbeiters der Brücke und der Staatsanwaltschaft beteiligen sie sich dann an der Besprechung eines Jugenddeliktes und der Festsetzung einer angemessenen Strafe.

In den 1 ½ Stunden haben die Schülerinnen und Schüler einen ersten Einblick in die juristischen Grundfragen und Möglichkeiten erlangen können. Für Interessierte, die sich über den Rahmen des Vortrages hinaus für die Besprechung von Jugend-delikten und angemessener Strafen interessieren, bietet sich das erwähnte Schülerprojekt KPS Siegen an. Erfahrung in der Mediation haben bei uns z. B. schon die Streitschlichter. (Huel)