WIE GEHT´S NACH DEM SOMMER WEITER ?

Mit der heutigen Corona-Mail Nr. 25 (s. Bildungsportal NRW)  steht nun endlich fest: der Unterricht läuft nach den Sommerferien wieder weitgehend normal, die strikten Abstandsregeln sind im Unterricht aufgehoben!  Der schulische Lockdown hat ein  – hoffentlich dauerhaftes – Ende gefunden! Sogar Musik-, Sport und Schwimmunterricht sind wieder erlaubt und werden angeboten.

Die Schulleitung hat  in den letzten Wochen auf Medienberichte hin das neue Jahr vorgeplant.  Und obwohl coronabedingt nicht alle KollegInnen nicht zum Einsatz kommen werden, können wir den gesamten Fachunterricht in der SI und der SII ohne nennenswerte Abstriche garantieren!

Einige Kürzungen wird´s vermutlich  im  AG- und Ergänzungsstundenbereich geben, aber dank der großen Bereitschaft vieler Lehrkräfte zum Ableisten von Überstunden wird sich das in engen Grenzen halten. Die genauen Modalitäten  werden wir mit Schuljahresbeginn  bekannt geben, jedoch an den Anfangs- und Endzeiten wird sich für viele nichts Wesentliches ändern.  Zu Verschiebungen wird es  in den Mittagspausen kommen, insbesondere im Bereich der Mittagsverpflegung.  Hier zwingen die strengen Sicherheitsregeln zu flexiblerer Stundenplanung.

Natürlich ist  uns allen klar, dass sich das Corona-Virus nicht an liberale Gesetze und Verordnungen halten wird. Aus diesem  Grunde sind wir weiterhin äußerst vorsichtig. Außerunterrichtliche oder außerschulische Aktivitäten werden auf das absolut notwendige Mindestmaß reduziert.  Schulkonferenz und -pflegschaft waren sich zudem einig, dass Lehrkräfte unsere SchülerInnen  auch im Unterricht ggfs. phasenweise zum Tragen der Masken auffordern dürfen. Auf dem Schulgelände gilt nach wie vor Maskenpflicht. Sie wurde auch bisher von allen geradezu vorbildlich eingehalten.

Weiterhin haben wir die Beweglichen Ferientage für das kommende  Schuljahr in 2021 festgelegt:  Rosenmontag und der  Dienstag  danach sowie die beiden Brückentage nach Himmelfahrt und Fronleichnam (s. Schulkalender). Über verschobene bzw. ausfallende Klassenfahrten und schulische Festivitäten werden die betreffenden Eltern und SchülerInnen in geeigneter Form informiert. Auch darin waren sich die Gremien einig: Vorrang vor dem (wieder erlaubten) Gemeinschaftserlebnis hat zunächst die Sicherheit – so schwer das auch  für uns alle zu ertragen ist.