PRÜFUNGEN – BLAUE BRIEFE – NOTBETREUUNG

Zudem wurde bereits zuvor entschieden, dass in diesem Schulhalbjahr keine Blauen Briefe verschickt werden. Sollten  Schülerleistungen im zweiten Halbjahr erstmals im mangelhaften Bereich liegen, so sind sie zum Sommerzeugnis nicht versetzungswirksam. Die Information von Eltern und SchülerInnen über den Leistungsstand wird in geeigneter Form stattfinden.

Details dazu s. auf dem Bildungsportal NRW unter dem FAQ-Stichwort „Prüfungen“:  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Schulministerin Frau Gebauer hat sich zudem in einem Brief an alle Eltern  zu Fragen von Notbetreuung und Sicherheitsvorkehrungen gewandt. Dieser Brief ist einsehbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200327/index.html